Zünfte & Zunftwesen

Vom Ursprung des Handwerks bis zur heutigen Struktur

Das von „sich ziemen“ abgeleitete Wort Zunft wurde anfänglich für die Bezeichnung der Regeln genutzt, nach der eine bestimmte beruflich verbundene Personengruppe lebte. Regional finden sich verschiedene, aber bedeutungsähnliche Bezeichungen wie Gilde (im Bereich des Handels und der Kaufleute), Zeche (Bergbau), Amt, Meisterschaft, Bruderschaft oder Gaffel.

Zünfte sind seit dem 12. Jahrhundert nachweisbar, Neugründungen erfolgten auch noch nach 1500. Die Ursprünge liegen jedoch im Dunkeln und werden zumeist auf eine herrschaftliche Organisation ursprünglich unfreier, hofrechtlich gebundener Handwerker zurückgeführt. Einerseits zum Zweck der Marktkontrolle, andererseits jedoch auch zum Schutz der Rechte und dem Wunsch nach politischem Einfluss als freie Vereinigungen.

Erste Strukturen für das Handwerk

Die Zünfte waren stets mehr als nur ein Gewerbeverband. Sie regelten nicht nur die Zuteilung der Arbeit und der Rohstoffe sowie die Preise, sondern begrenzte auch die Anzahl der Meister und Gesellen, um ein zu starkes wirtschaftliches Gefälle zu verhindern.

Gleichzeitig waren die Zünfte jedoch auch religös prägende Lebensgemeinschaften der Zunftangehörigen und ihrer Familien, welche ihre feste Stellung in der ständisch bestimmten Gesellschaft des Mittelalters hatten und somit eine eigene ständische Körperschaft bildeten.

Der Gewerbeverband an sich wurde mit der Zunftstube und die Zunftbruderschaft ergänzt.

Lebensmittelpunkt Zunftstube

Die Zunftstube war der „Ort der Begegnung“ an dem sich unter anderem festliche und rituelle Mahlzeiten und Zusammenkünfte abspielten. Die Bruderschaft war für sozial-karitative Leistungen zuständig. Hierzu zählte zum Beispiel die Hilfe für ein würdiges Begräbnis und die Fürbitte in Totenmessen. Aber auch im krankheits- und altersbedingtem Arbeitsausfall gab es Zuwendungen aus der Zunftkasse sowie für die Witwen- und Waisenversorgung.

Neben der Zunftkasse besaß jede Zunft ein Siegel, ein Wappen oder eine Fahne. Diese Dinge wurden zusammen mit den Zunftdokumenten und Wertgegenständen (Zunftsilber) in der Zunftlade (auch Zunftkasten) aufbewahrt. Häufig gab es auch eine eigene Zunftkleidung/-tracht.

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Gemeinschaft für Schutz und Ehrenhaftigkeit

Die Zunftmitgliedschaft brachte dem Handwerker stets auch eine kollektive Ehre. Diese wurde zum einen in der „Ehre der Zunft“ verankert, d.h. der kunstgerechten Arbeit, dem Tragen der Zunftkleidung und der Zunftzeichen sowie einem reichen rituellen Brauchtum.  Zum anderen diente sie jedoch ebenfalls einer deutlichen Abgrenzung von unfrei und unehelichgeborenen Menschen sowie von Angehörigen der „unehrlichen Berufe“.

Nur die Meister wurden als Vollmitglieder angesehen. Gesellen galten hingegen als passive und/oder minderberechtigte Mitglieder, welche daher stets nach eigenen Vereinigungen strebten. Leitungsgremien waren Zunftvorstände, Zunftmeiser / Älterleute sowie die „Versammlung der Meister“, auch „Morgensprache“ genannt. Oberhaupt wurde ein von der allgemeinen Zunftversammlung gewählter Zunftmeister.

Verstöße gegen die Zunftordnung oder die Zunftehre wurden durch eigene Zunftgerichte geahndet, welche in Zunftordnungen und -briefen („Schragen“) festgehalten wurden und im Zunfthaus verwart wurden. In wie weit die Zünfte jedoch ihre Angelegenheiten satzungsrechtlich autonom gestalten und eine Gerichtsbarkeit ausüben konnte, hing von der Position gegenüber Rat und Stadtherren ab.

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Strenge Regeln zur Wahrung der Zunft-Ordnung

Als ein freier Zusammenschluß oder auf stadtherrlichen Befehl zur Marktüberwachung gebildet, waren Zünfte zunächst für jeden Handwerker des betreffenden Gewerbes offen. Ab dem späten Mittelalter jedoch begann man die Zünfte auf eine bestimmte Mitgliederzahl zu begrenzen. Auf die Nachfrage am Markt reagierend begann man bei unzureichenden Aufträgen wegen „Um(be)setzung auf einen Numerus clausus“ (Zunftschließung) oder gar auf allmähliche Reduktion der Meister hinzuarbeiten. Zugleich bildeten sich immer strenger werdende Aufnahmebestimmungen.

Zu Beginn der Zünfte reichte die Erfüllung standesgemäßer Grundvorraussetzungen wie die ehrliche Herkunft und eheliche, freie Geburt sowie Vermögensnachweise, ein fundierter und geregelter Ausbildungshergang von Lehrlingen und Gesellen (Lehr-, Wanderzeit / die sogenannte „Walz“ und Meisterstück). Später wurden die Bedingungen immer härter und die Erfüllung der Vorraussetzung immer teurer (mehr Lehrgeld für schlechtere Ausbildungsverhältnisse, unsinnig-teure und nutzlose Meisterstücke, ect.).

Zunftzwang: Nur Zunftmitglieder durften arbeiten

Abgesehen von einigen wenigen Freimeistern unterlagen alle Handwerker dem moralisch-gesellschaftlichen, später dem gesetzlichen Zunftzwang, welcher die Ausübung eines Gewerbes und den Zugang zum Markt mit bestimmten Produkten nur mit entsprechender Zunftzugehörigkeit gewährte. Das Bannmeilenrecht untersagte selbige Ausübung im Umkreis von einer oder mehrerer Meilen außerhalb der Stadt. Handwerker außerhalb der Zunft galten als „Pfuscher“ oder „Bönhase“ und wurden abgelehnt und boykottiert. Bis zum späten Mittelalter waren so schließlich fast alle Berufsstände, auch Nichthandwerker wie Krämer, Musikanten, aber auch Fahrendes Volk und Bettler, in Zünften oder Gilden Mitglied.

Zunftstrafen für Verstöße gegen Ordnung und Ehre

Um Qualität, Kollegialität und Preisdisziplin zu sichern, führten mittelalterliche Zünfte ein gestuftes Sanktionssystem. Am häufigsten verhängte der Rat der Altmeister Geldbußen: Für Pfusch am Werkstück, das Verleumden eines Kollegen oder das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen musste der Sünder „in den Kasten“ zahlen. Die Strafsumme floss in die gemeinsame Bruderschaftskasse. Der „(Zunft-)Kasten“ diente zur Versorgung der Mitglieder, zur Deckung der Zunftkosten, jedoch auch zur Hilfe für Witwen und Waisen, falls einem Mitglied etwas passierte (Entschädigung, Beerdigungskosten des Mitglieds). Sachstrafen wie das Spenden eines Fasses Wein („Kannenbuße“) versöhnten die Gemeinschaft bei kleineren Verstößen.

Bei grober Fahrlässigkeit drohten Arbeitsverbote: Der „Bann“ verbot dem Gesellen, in anderen Werkstätten anzufangen. Schlimmste Maßnahme war der Ausschluss samt öffentlich angeschlagenem Namen. Es war wie ein sozialer Tod, der den Betroffenen oft zwang, die Stadt zu verlassen. Manche Zünfte kannten zusätzlich Ehrenstrafen: Der Schuster musste einen überdimensionalen Holzschuh tragen, der Bäcker eine angekettete „Schandbrezel“ vor der Werkstatt. Diese dienten als sichtbare Mahnungen an alle, Zunftregeln ernst zu nehmen.

Ausschluss aus der Zunft

Eine der schändlichsten Strafen war der Ausschluß aus der Zunft, welcher im Zunfthaus öffentlich stattfand und mit der Rückforderung der Zunftzeichen und häufig dem gewaltsamen Ausreißen des zur Zunfttracht gehörigen Zunftohrrings vollzogen wurde. Der Ausgeschlossene wurde somit als „Schlitzohr“ gekennzeichnet, den wir auch heute noch in unserem Sprachgebrauch für einen listigen, durchtriebenen und egoistisch handelnden Menschen finden.

Zunftzwang & Zunftkämpfe

Ab dem 13. Jahrhundert erzwangen sich die Zünfte in vielen Städten Einfluß durch die Aufnahme von Meistern in den Stadtrat. Schon vorher hatten vielerorts Reichtum oder Einheirat in das städtische Patriziat dem einen oder anderen Zunftmitglied einen Vorteil und/oder Mitspracherecht in wichtigen Entscheidungen der Städte eingebracht. Die Beteiligung am Stadtregiment (Zunftverfassung) brachten gleichzeitig mehr Verantwortung mit. So bildeten die Zünfte eigene Einheiten für Wachdienste, Brandbekämpfung und für Kriegsdienste für die Stadtherren.

Mitte des 14. Jahrhunderts wurde in manchen niederländischen oder flandrischen Städten das Patriziat politisch zugunsten der Zünfte eingeschränkt oder gar ausgeschaltet. Ähnliche Wirkung hatten der Aufruhr von 1330 in Magdeburg und 1345 in Stendal. In anderen Bereichen, so zum Beispiel am Bodensee und in der Schweiz, wurde der Rat seit den „Zunftkämpfen“ zu einer Hälfte von den Patriziern oder dem Stadtadel, zur anderen Hälfte von Handwerkern/Zunftmitgliedern gestellt.

Auch innerhalb der Zünfte kam es immer wieder zu Gesellenaufständen gegen die Meister ihres Fachs: Die Beschränkung der Meisterstellen, die Bevorzugung vom Meistersöhnen, aber auch der damit verbundene wirtschaftliche Unterschied brachte die Gesellen immer wieder auf die Barrikaden.

Vorläufer von IHK und HWK: Vom Zunftbrief zur Kammerordnung

Nach dem Dreißigjährigen Krieg begann der wirtschaftliche Abstieg für die Zünfte und damit verbunden ihr langsamer Zerfall. Der Zunftzwang und die Überteuerung der Waren hemmte die wirtschaftliche Entwicklung. Ein Reichsbeschluß von 1731 sollte eine Änderung herbeiführen, aber erst die Gewerbefreiheit im 19. Jahrhundert (1869 – Norddeutscher Bund; in England und Frankreich bereits Ende des 18. Jahrhunderts) konnte die Missstände in eine neue Ordnung bewegen. Aus den anfänglich freien Zusammenschlüssen bildeten sich jedoch die heute gesetzlich verankerten Innungen des Handwerks. Diese konzentrieren sich wieder rein auf die fachlichen Aufgaben.

So endete mit der Aufhebung der Zunftprivilegien im 19. Jahrhundert zwar das mittelalterliche Korporationssystem. Doch die Idee der berufsständischen Selbstverwaltung überlebte. Was einst der Altmeister mit Zunftlade, Bann und Ehrenbuße regelte, tragen heute Handwerkskammern (HWK) und Industrie- und Handelskammern (IHK) in moderner Form weiter. Sie führen Register, überwachen Ausbildungsordnungen, vermitteln bei Streitfällen und vertreten ihre Mitglieder gegenüber Staat und Öffentlichkeit. Prüfungen heißen nun Gesellen-, Meister- oder Fachwirtprüfung, und an die Stelle des Bruderschaftskastens trat eine demokratisch gewählte Vollversammlung. Damit schließt sich der Kreis von der geschlossenen Zunftstube bis zum offenen Kammerplenum, während Prinzipien wie Qualität, Kollegialität und Verantwortung das Fundament des Wirtschaftslebens geblieben sind.

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