Zunftstrafen für Verstöße gegen Ordnung und Ehre
Um Qualität, Kollegialität und Preisdisziplin zu sichern, führten mittelalterliche Zünfte ein gestuftes Sanktionssystem. Am häufigsten verhängte der Rat der Altmeister Geldbußen: Für Pfusch am Werkstück, das Verleumden eines Kollegen oder das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen musste der Sünder „in den Kasten“ zahlen. Die Strafsumme floss in die gemeinsame Bruderschaftskasse. Der „(Zunft-)Kasten“ diente zur Versorgung der Mitglieder, zur Deckung der Zunftkosten, jedoch auch zur Hilfe für Witwen und Waisen, falls einem Mitglied etwas passierte (Entschädigung, Beerdigungskosten des Mitglieds). Sachstrafen wie das Spenden eines Fasses Wein („Kannenbuße“) versöhnten die Gemeinschaft bei kleineren Verstößen.
Bei grober Fahrlässigkeit drohten Arbeitsverbote: Der „Bann“ verbot dem Gesellen, in anderen Werkstätten anzufangen. Schlimmste Maßnahme war der Ausschluss samt öffentlich angeschlagenem Namen. Es war wie ein sozialer Tod, der den Betroffenen oft zwang, die Stadt zu verlassen. Manche Zünfte kannten zusätzlich Ehrenstrafen: Der Schuster musste einen überdimensionalen Holzschuh tragen, der Bäcker eine angekettete „Schandbrezel“ vor der Werkstatt. Diese dienten als sichtbare Mahnungen an alle, Zunftregeln ernst zu nehmen.
Ausschluss aus der Zunft
Eine der schändlichsten Strafen war der Ausschluß aus der Zunft, welcher im Zunfthaus öffentlich stattfand und mit der Rückforderung der Zunftzeichen und häufig dem gewaltsamen Ausreißen des zur Zunfttracht gehörigen Zunftohrrings vollzogen wurde. Der Ausgeschlossene wurde somit als „Schlitzohr“ gekennzeichnet, den wir auch heute noch in unserem Sprachgebrauch für einen listigen, durchtriebenen und egoistisch handelnden Menschen finden.